Umfang einer Energieeffizienzberatung für Unternehmen

—Diese Seite wird überarbeitet und später aktualisiert—-

Energieberatung für Gewerbebetriebe, Handel, Industrie, Kliniken, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Nicht KMU:

    Detailberatung

Der Umfang der Detailberatung nach dem Programm „Sonderfonds Energieeffizienz in KMU“ der KfW allgemein:

  • Analyse über Mengen und Kosten des Energieverbrauches
  • Bewertung des IST-Zustandes unter Hinzuziehung von Energiebedarfsberechnungen gemäß aktuellem Stand der Technik
  • Feststellung von energetischen Schwachstellen in Produktionsabläufen, Produktionsgeräten, Wärme-,Kälte-, Druckluftversorgung, Beleuchtung, Gebäude
  • Prioritäten zur effizienten Energieanwendung
  • Konkrete Nennung von Einsparpotentialen
  • Vorschlag von Energiesparmaßnahmen
  • Vorschlag zum möglichen Einsatz erneuerbarer Energien
  • Wirtschaftliche Bewertung der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen (ggf. nach VDI 2067)
  • Konkrete Handlungsempfehlungen mit Anleitungen zur Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen
  • Hinweis auf Fördermöglichkeiten

Beispiele:
Für die Analyse des Stromverbrauchs wird ein Lastgang (Daten Leistung in kW in viertelstündlichen Abstand, stellt meist der Lieferant zur Verfügung) für Strom benötigt. In Verbindung mit der Identifizierung der Stromverbraucher kann das Einsparpotential eines maschinellen Lastmanagement bewertet werden und die Möglichkeit einer organisatorischen Lasteinsparung geprüft werden. Der Leistungsbezug von Fernwärme wird überprüft.
Der Energiebedarf des Gebäudes oder Teile davon wird berechnet und mit dem Verbrauch verglichen. Die Bausubstanz und der Zustand des Gebäudes, der Wärmeverteilung und der Wärme-, Warmwasserbereitstellung wird erfasst. Die an den Produktionsprozessen beteiligten Maschinen werden dokumentiert, die eventuell vorhandene Abwärme wird gemessen/berechnet. Die Bereitstellung von Kälte für Prozesse oder Klima (z.B. Reinraumtechnik) wird untersucht. Es werden die Auswirkungen von Dämmmaßnahmen am Gebäude, an den Wärmeverteilungen, die Änderung der Wärmebereitstellung, der Einsatz von außen liegenden Sonnenschutzeinrichtungen, die Anschaffung neuer Kältemaschinen und Änderungen der Luftführung und der Einsatz von Wärmerückgewinnung geprüft.
Der Einsatz von modernisierten Wärmeerzeugungsanlagen, der Umstieg auf einen anderen Brennstoff, die Nutzung produktionsbedingter Abwärme oder die Veränderung der Kältebereitstellung wird wirtschaftlich bewertet. Die Priorisierung erfolgt im Allgemeinen nach den Kosten und dem Einsparpotential der jeweiligen Maßnahme.
Für die Investitionen können Fördermittel in Anspruch genommen werden, wenn die Einsparungen 15% (zurzeit 06.2009) erreichen. Der Energieberatungsbericht listet alle in Frage kommenden Förderinstrumente auf.