Wer als Bauherr Einzelmaßnahmen am Gebäudebestand vorhat, wie zum Beispiel eine Wärmedämmung oder den Austausch der Fenster und Fördermittel der KfW in Anspruch nehmen möchte, benötigt keinen Sachverständigen der die Durchführung der Maßnahme gegenüber der KfW bestätigt. Nach den Bedingungen der KfW kann der Bauher selbst die Durchführung der Maßnahme […]