Ab dem 01.03.2011 müssen Einzelmaßnahmen im Programm 152/430 von einem Sachverständigen, wie zum Beispiel einem Energieberater, vor der Ausführung, mit dem Antrag auf Finanzierung oder Zuschuss bezüglich der Einhaltung der Förderbedingungen, bestätigt werden. Die Programme fördern Einzelmaßnahmen für Eigentümer einer Wohnimmobilie, bei denen der Bauantrag vor dem 01.01.1995 gestellt wurde. […]